Verbotene und angezählte Kältemittel
Wichtig:
Falls Ihre Anlage noch mit dem Kältemittel R404A, R22 oder gar R12 oder R502 befüllt ist, sollten Sie diese Kältemittel unbedingt ersetzen lassen.
Zwar ist der Betrieb einer solchen Anlage noch gestattet, die alten Kältemittel R22, R12 und R502 sind jedoch aus ökologischen Gründen (Ozonkiller) z.T. schon lange verboten und nicht mehr verfügbar.
R404A ist aufgrund seines massiven Treibhauspotentials wenn immer möglich zeitnah zu ersetzen. Dieses Kältemittel ist angezählt, wird allmählich knapp und es dürfte in wenigen Jahren ein Nachfüllverbot geben.
Im Falle eines grösseren Kältemittelverlusts kann eine Anlage unter Umständen nicht mehr ohne technischen Umbau und längeren Kühlunterbruch wieder in Gang gesetzt werden.
Da sollte man präventiv handeln und die Kältemittel-Umrüstung rechtzeitig ins Auge fassen.
Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und machen Ihnen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot.
GWP (global warming potential) der gängigsten Kältemittel:
Lesebeispiel: 1kg 404A entspricht beim Austritt in die Atmosphäre 3922 kg CO2
R404A = GWP 3922
R410A = GWP 2088
R407C = GWP 1774
R134a = GWP 1430
R449A = GWP 1397
R32 = GWP 675
R513 A = GWP 631
R744 CO2 = GWP 1
R717 Ammoniak = GWP 0
R290 Propan = GWP 0
R600a Isobutan = GWP 0
Die letzteren 4 (natürlichen) Kältemittel sind zwar praktisch umweltneutral, jedoch in ihrer Anwendung begrenzt, da sie entweder ein sehr hohes Druckverhältnis (CO2) aufweisen - oder aber entweder giftig bzw. brennbar sind.